Hörgeräte-Preise und Dienstleistungen
Preise von Hörgeräten
Preistransparenz gehört zur Philosophie der "schon gehört". Alle Preise verstehen sich immer inklusive der Dienstleistung und pro Ohr, jedoch ohne Nachbetreuung und individuelle Ohrstücke. Gerne beraten wir Sie nach Terminvereinbarung kostenlos.
Dienstleistung
Egal ob individuelle Gehörschütze oder Hörgeräte, beides sollte optimal an Ihrem Ohr sitzen und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse eingestellt sein. Dazu haben wir innovative Lösungen, welche standardmässig zum Kauf von Hörgeräten dazu gehören.
Nachbetreuung
Sie haben sich für ein Hörgerät von der "schon gehört" entschieden? Auf freiwilliger Basis können sie ein Nachbetreuungspaket erwerben.
Kostenbeteiligungen
Je nach Grad und Ursache der Schwerhörigkeit sowie dem Alter der betroffenen Person gibt es verschiedene Versicherungen, die einen Teil oder die gesamten Kosten für ein Hörgerät übernehmen. Das Hörgerät muss von einem Ohrenarzt oder einer Ohrenärztin verordnet werden. Die wichtigsten Kostenträger sind unten aufgelistet.
Personen, welche das erste Hörgerät im Pensionsalter erhalten, haben alle 5 Jahre Anrecht auf folgende Beiträge:
Einseitige Versorgung CHF 630, beidseitige Versorgung CHF 1237.50
Sonstige
Es ist auch möglich, dass die SUVA ein Hörgerät bezahlt oder dass die Zusatzversicherung der Krankenkasse einen Teil übernimmt. Das hängt davon ab, wie der Hörverlust entstanden ist oder wie Sie bei der Krankenkasse versichert sind. Je nach finanzieller Situation der betroffenen Person übernimmt allenfalls auch die Sozialhilfe ein Basis-Hörgerät.
Wichtig: Die schon gehört AG macht aufgrund der Raumakustik-Vorschriften aktuell keine SUVA-Hörgeräteversorgungen.